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Nachhaltigkeit ist neben Digitalisierung der bestimmende Megatrend unserer Zeit, dementsprechend sind auch Unternehmen gefordert sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Auch die Regulatorik wird in diesem Bereich immer stringenter. Trotzdem nutzt zurzeit deutlich weniger als die Hälfte der österreichischen Top-Unternehmen die Möglichkeit einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen – es besteht also für viele Unternehmen Handlungsbedarf.
Auf EU-Ebene kommen einige neue Impulse und Anforderungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Ende April 2021 wurde nun von der EU-Kommission ein Vorschlag für eine neue Regulierung mit der Bezeichnung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Die darin enthaltenen Änderungen haben weitreichende Auswirkungen, sofern diese übernommen werden. Eines ist jedoch klar, die Berichtspflichten sollen deutlich ausgeweitet werden. Dabei möchten wir folgende Punkte hervorstreichen:
Diese Anforderungen sollen für die Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2023 umgesetzt werden. Für kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen sie ab 2026 gelten. Das heißt in weiterer Folge, dass die Überarbeitung und Erweiterung auch Auswirkungen auf die Umsetzung der EU-TaxonomieVO und der weiteren Gesetzesinitiativen im Bereich Sustainable Finance haben wird, da diese ineinander verschränkt sind.
In Verbindung mit diesen Entwicklungen gibt es derzeit auch einige andere Initiativen, die sich mit der Erstellung global bzw. europäisch einheitlicher Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen. Insbesondere die Arbeit der IFRS Foundation an einer Standardisierung dieser Berichterstattung unterstreicht die Aktualität des Themas. Im Mai 2021 wurde der Vorschlag für das weitere Vorgehen bei der Entwicklung der „IFRS Sustainability Standards“ veröffentlicht. Ähnlich wie das SASB-Rahmenwerk fokussiert sich IFRS auf die Informationsbedürfnisse von Investoren bzw. Kreditgebern und verfolgt damit einen Kapitalmarkt-Ansatz, anstatt eines Multi-Stakeholder-Ansatz, wie z.B. die EU oder GRI.
Im Juni 2020 kündigte außerdem die Global Reporting Initiative (GRI) eine größere Aktualisierung der Universal Standards, die das Kernstück der GRI-Standards darstellen, an und wird diese voraussichtlich im Herbst 2021 finalisieren. Für Unternehmen, die ihren Nachhaltigkeitsbericht gemäß den GRI-Standards erstellen, ergeben sich dadurch bis spätestens 2023 umfangreichere Reportinganforderungen.
Zwei wesentliche Änderungen der GRI Universal Standards:
Diese Änderungen stehen im Wesentlichen auch im Einklang mit den vorgeschlagenen Anforderungen der CSRD sowie der vorgeschlagenen EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen.
Die Kluft zwischen dem erweiterten Adressatenkreis im Entwurf der CSRD und der aktuellen Berichtspraxis ist, wie anfangs schon erwähnt, beträchtlich. Wie im Vorjahr publizieren laut einer aktuellen EY-Studie nur 42 Prozent von Österreichs Top-Unternehmen (größten 110 Unternehmen) einen Nachhaltigkeitsbericht. Die meisten Unternehmen in diesem Segment werden in den kommenden Jahren dazu verpflichtet sein. Der Anteil hat sich zwar seit der ersten Studie zu diesem Thema (2010) etwas mehr als verdoppelt, im internationalen Vergleich kann dieser Anteil jedoch weiterhin noch als sehr gering angesehen werden.
Der Anteil der extern geprüften Berichte hat sich erneut gesteigert: 59 Prozent der Top-Unternehmen, haben ihren Bericht einer externen Prüfung unterziehen lassen. Es stieg auch der Anteil der nach dem NaDiVeG berichtspflichtigen Unternehmen, die ihre Angaben extern prüfen ließen, von 27 auf 33 Prozent an. Zwar ist dieser Anteil um 6 Prozentpunkte gestiegen, jedoch ist dieser im internationalen Vergleich sowie im Vergleich zum Segment der Top-Unternehmen immer noch sehr gering. Auch dies soll in Zukunft zur Pflicht werden.
Neben neuen Impulsen und Anforderungen auf EU-Ebene, wodurch die Berichtspflicht massiv erhöht wird, gibt es auch einige Initiativen, die sich mit der Erstellung global bzw. europäisch einheitlicher Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen. Die kommenden Jahre werden daher einige Neuerungen bringen und die nichtfinanzielle und die finanzielle Berichterstattung werden stärker ineinander verzahnt.
Die vollständige EY-Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich 2021 finden Sie hier.
Bernhard Gehmayr ist seit 2017 bei EY Österreich und dort im Bereich Climate Change and Sustainability Services als Senior Consultant tätig. Er ist EYCarbon-Verantwortlicher für die Themen Nachhaltigkeitsmanagement und GRI.
Mit unserer Arbeit setzen wir uns für eine besser funktionierende Welt ein. Wir helfen unseren Kunden, Mitarbeitenden und der Gesellschaft, langfristige Werte zu schaffen und sind als respACT-Mitglied stolz darauf, so auch nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Weitere Informationen: https://www.ey.com/de_at/climate-change-sustainability-services
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