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Nach einigen Verzögerungen hat der EU-Rat am 15.03.2024 für die Lieferkettenrichtlinie gestimmt (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit; CSDDD). Diese Richtlinie wird im nächsten Schritt in nationale Gesetzgebungen umgesetzt. Erste Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetzt zeigen allerdings, dass eine Reihe von unbeabsichtigten Konsequenzen zu erwarten sind.
Es nimmt erstmals weltweit Unternehmen in die gesetzliche Pflicht, Verantwortung über die eigenen Firmengrenzen hinaus für die Umwelt- und Menschenrechte in ihren globalen Lieferketten zu übernehmen. Damit ist es nicht mehr ausreichend, nur punktuell auf aufgedeckte soziale und ökologische Missstände in den Lieferketten zu reagieren; Unternehmen sind gefordert, proaktiv potenzielle Risiken zu identifizieren, zu überprüfen und gegebenenfalls zu beheben.
Durch die Harmonisierung von bestehenden nationalen Lieferkettengesetzen, wie in Deutschland und Frankreich, auf EU-Ebene erhoffen sich die Gesetzgeber, ein ‚level playing field‘ für Unternehmen (= gleiche Regeln für alle) zu etablieren. Gleichzeitig soll die ökonomische Macht der Unternehmen genutzt werden, um die Umwelt- und Menschenrechtsstandards in den Beschaffungsländern nachhaltig zu verbessern.
Diese gesetzten Nachhaltigkeitsziele sind allerdings nicht neu – zuvor wurden bereits Leitprinzipien und Gesetzgebungen zur Herstellung von Lieferkettentransparenz geschaffen (siehe Tabelle). Allerdings waren diese Versuche wenig erfolgreich darin, die Missstände in globalen Lieferketten zu bekämpfen. Warum? Oft wurde die Verantwortung für das Erreichen dieser Nachhaltigkeitsziele an die Lieferanten durchgereicht. Kritiker*innen sprachen auch von einem „Abwälzen der Verantwortung“ und zusätzlichen Kosten.
Das soll sich nun mit den neuen Sorgfaltspflichten ändern. Anstelle einer bloßen Transparenzerklärung handelt es sich bei der Richtlinie um eine Bemühenspflicht: Unternehmen müssen „ihr Bestes geben“, um Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Lieferketten aufzuspüren und angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu errichten.
Tabelle: Entwicklung der beschlossenen Gesetzgebungen
Gruppierung |
Jahr |
Gesetzgebungen |
Leitprinzipien |
2011 |
Leitprinzipien der Vereinten Nationen |
2011 |
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln |
|
Berichterstattung: Verantwortung zur Lieferkettentransparenz |
2010 |
US Dodd-Frank Act, Section 1502 |
California Transparency in Supply Chains Act |
||
2015 |
UK Modern Slavery Act |
|
2018 |
Australian Modern Slavery Act |
|
Sorgfaltspflichten: Extraterritoriale Verantwortung für Missstände in Lieferketten |
2017 |
French Corporate Duty of Vigilance Law |
EU Conflict Minerals Regulation |
||
2019 |
Dutch Child Labour Due Diligence Act |
|
2021 |
Norwegian Transparency Act |
|
The US Uyghur Forced Labor Prevention Act |
||
Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) |
||
2022 |
EU Battery Regulation |
|
2023 |
EU Regulation on Deforestation-Free Products (EUDR) |
|
2024 |
EU Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) |
Allerdings sind die tatsächlichen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Sorgfaltspflichten umstritten. In ihrer Masterarbeit an der Wirtschaftsuniversität Wien hat Julie Mismahl einige potentielle Herausforderungen in der Umsetzung der deutschen Gesetzgebung (LkSG), die bereits im Januar 2023 in Kraft getreten ist, festgestellt:
Langfristig hängt die Sicherung der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit auch von dem Wohlergehen der Bevölkerung und unserer Umwelt ab. Entscheidend dafür ist, dass Unternehmen ihr Denken weg von ‚Compliance-Risiken‘ und Wettbewerbsnachteilen bewegen, und die CSDDD als kollektive Anstrengung für mehr Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit in globalen Lieferketten sehen. Yvonne Jamal, Vorstandsvorsitzende des JARO Instituts für Nachhaltigkeit und Digitalisierung e. V., sagt zu den Unternehmen: „Ihr habt Macht, macht was draus“. Ob und wie die Unternehmen ihre Macht in Zukunft nutzen werden, um Umwelt- und Menschenrechtsstandards in Beschaffungsländern durch die CSDDD wirklich zu verbessern, wird sich zeigen, aber der erste Schritt ist gemacht.
Über die Autorinnen:
Miriam Wilhelm - Team - Institute for Production Management
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