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Welche Begriffe und Abkürzungen muss ich kennen? Wie kann ich soziale Nachhaltigkeitsmaßnahmen umsetzen, wenn ich noch ganz am Anfang stehe? Was muss ich beachten, um die sozialen Aspekte messen – und somit auch berichten – zu können? Diese Fragen waren Fokus des Webinars, das am 13. August stattfand und von über 60 Teilnehmer*innen besucht wurde. Die Speaker*innen brachten verschiedenste Perspektiven aus dem DEI-Management, der Datenerhebung sowie aus der gemeinnützigen Praxis ein. Im Anschluss an die Vorträge fand außerdem eine Frage- und Diskussionsrunde statt.
Sozial Nachhaltig – Was ist das eigentlich? Schnittstellen zwischen ESG, CSRD und DEI
Susanne Hamscha, Managing Partner bei factor-D Diversity Consulting GmbH, erläuterte in ihrem Vortrag, was unter sozialer Nachhaltigkeit zu verstehen ist und wie diese mit Diversity, Equity und Inclusion (DEI) verknüpft ist. DEI umfasst neben personeller Vielfalt auch kognitive Diversität, Chancengerechtigkeit und eine inklusive Unternehmenskultur. Das Konzept geht somit über traditionelle HR-Maßnahmen hinaus und beeinflusst auch andere Unternehmensbereiche, wie beispielsweise Lieferketten und Produktentwicklung. ESG-Ratings und die CSRD berücksichtigen zunehmend das Engagement von Unternehmen in diesen Bereichen, da dies entscheidend für soziale Gerechtigkeit und nachhaltiges Wirtschaften ist.
Die Schnittstellen zwischen DEI, ESG (Environmental, Social, Governance) und CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) liegen vor allem in der gemeinsamen Zielsetzung, soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern. Während ESG-Ratings Unternehmen nach ihrem Engagement für Nachhaltigkeit bewerten und die CSRD umfassende Berichtspflichten vorschreibt, dient DEI als Katalysator für eine tiefere, kulturelle Transformation innerhalb von Organisationen. DEI trägt somit dazu bei, die sozialen und menschenrechtlichen Anforderungen, die durch ESG und CSRD gefordert werden, in der Unternehmenskultur zu verankern.
Dennoch, so Hamscha, sei DEI mehr als nur eine Frage der Compliance. Es zielt darauf ab, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die echte Teilhabe ermöglicht und systemische Ungleichheiten abbaut. Während ESG und CSRD den Fokus auf rechtliche und menschenrechtliche Standards legen, ergänzt DEI diese um den Aspekt der Inklusion. In Kombination tragen diese Ansätze dazu bei, die soziale Säule der Nachhaltigkeit langfristig zu stärken.
Schon heute fit für die CSRD?
André Romano, Senior Client Relations Executive bei Great Place to Work GmbH, beleuchtete in seinem Vortrag, wie Unternehmen die Ergebnisse ihrer Mitarbeiterbefragungen für ihr Nachhaltigkeitsreporting nutzen können. Great Place to Work hat eine umfassende Datensammlung, die den Nutzer*innen wertvolle Einblicke liefert und die somit auch für die Berichterstattung hilfreich sind. In seinem Vortrag legte Romano besondere Aufmerksamkeit auf die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) S1 und S2, die für das soziale Engagement und die Bedingungen in der Wertschöpfungskette relevant sind.
Romano sieht folgende Schnittstellen zwischen DEI, ESG und CSRD: Die DEI-Aspekte fließen direkt in die sozialen Kriterien der CSRD ein, während die ESG-Standards die ganzheitliche Betrachtung der Unternehmensnachhaltigkeit ergänzen. Die CSRD fordert eine umfassende Offenlegung der sozialen und ökologischen Auswirkungen von Unternehmen, wodurch DEI- und ESG-Kriterien integrale Bestandteile des Berichts werden.
Im Anschluss an die Einblicke in die Datenerhebung präsentierte Romano Beispiele aus der Praxis. Konkret ging es darum, wie Great Place to Work-Zertifizierungen und deren Daten Unternehmen helfen, die CSRD-Vorgaben zu erfüllen. Die Untersuchung zeigte, dass Unternehmen mit starker Vertrauenskultur und fairen Arbeitsbedingungen oft bessere Ergebnisse in den CSRD-Berichten erzielen. Abschließend betonte Romano, dass das Engagement für eine gerechte und integrative Arbeitsplatzkultur nicht nur in Zusammenhang mit der CSRD stehen sollte, sondern auch langfristige Vorteile für die Unternehmen mit sich bringt.
Aus der Praxis: Integration am Arbeitsmarkt
Andrea Werdenigg, Sozialexpertin für Menschen mit Behinderungen, Inklusion und Bildung bei der Diakonie, bot einen praktischen Einblick in die Herausforderungen der Inklusion am Arbeitsmarkt. Die Diakonie Österreich, die zahlreiche soziale Einrichtungen betreibt, setzt sich sowohl für die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch für die praktische Integration von Menschen mit Behinderungen ein.
Ein zentrales Anliegen ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die jedem Menschen ein Recht auf Arbeit zuspricht. Trotz dieser gesetzlichen Grundlagen zeigt die Realität, dass Menschen mit Behinderungen in Österreich oft benachteiligt sind. Der rechtliche Rahmen ist komplex und umfasst verschiedene Gesetze und Richtlinien, was zu Unsicherheiten und Herausforderungen führt.
Laut Werdenigg ist im Bereich Inklusion besonders die dreiteilige Struktur des Arbeitsmarktes hervorzuheben: Der reguläre Arbeitsmarkt, die geschützten Arbeitsplätze sowie Tagesstrukturen bzw. Werkstätten. Diese Aufteilung führt oft zu unzureichender Bezahlung und eingeschränkten beruflichen Chancen für Menschen mit Behinderungen. Werdenigg kritisierte die bestehenden Modelle als unzureichend und forderte einen Perspektivwechsel hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt, der Vielfalt normalisiert und individuelle Unterstützung bietet.
Abschließend sprach Werdenigg auch über konkrete Projekte der Diakonie, wie das „Cool Plus“-Programm und das Café Kowalski, die Menschen mit Behinderungen den Übergang zum regulären Arbeitsmarkt erleichtern. Diese Initiativen zeigen positive Ansätze, aber die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Arbeitsmarktsegmenten bleibt ein großes Problem. Die neue Förderrichtlinie der Regierung, die Projekte zur Arbeitsmarktinklusion unterstützt, stellt laut Werdenigg einen Schritt in die richtige Richtung zur Lösung dieser Probleme dar.
Bei Fragen steht Ihnen Madeleine Velan gern zur Verfügung.
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